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   BGH, 20.04.2022 - StB 15/22   

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BGH, 20.04.2022 - StB 15/22 (https://dejure.org/2022,9861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft durch Vorliegen des Haftgrunds der Schwerkriminalität; Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder erniedrigende Behandlung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft durch Vorliegen des Haftgrunds der Schwerkriminalität; Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder erniedrigende Behandlung

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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 30.05.2018 - StB 12/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft nach mehr als zwei Jahren und vier Monaten

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    Der dringende Tatverdacht wird in der Regel durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (s. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).

    b) Der Gesichtspunkt, ob die Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung "hypothetisch" ausgesetzt werden könnte, ist zwar bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ebenfalls zu berücksichtigen (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247 Rn. 17; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).

    Wie dargelegt (s. oben II. 2. b] bb]), sind keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung zu erwarten ist (zu dem Beurteilungsmaßstab s. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255; MüKoStPO/Böhm/Werner, § 112 Rn. 53 mwN).

  • BGH, 21.09.2020 - StB 28/20

    Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    Mit Beschluss vom 21. September 2020 (StB 28/20) hat der Senat eine Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftbefehl vom 29. Juli 2020 als unbegründet verworfen.

    c) Das Verfahren ist auch nach der letzten Haftentscheidung des Senats vom 21. September 2020 (StB 28/20) mit der in Haftsachen gebotenen Zügigkeit geführt worden.

  • BGH, 02.11.2016 - StB 35/16

    Haftgrund der Fluchtgefahr (durch Verurteilung konkretisierte Straferwartung als

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    Die statthafte und auch im Übrigen zulässige (§ 304 Abs. 1 und 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1, § 306 Abs. 1 StPO) Beschwerde des Angeklagten, die sich zutreffend gegen den Haftfortdauerbeschluss des Kammergerichts vom 4. Juni 2021 als die zuletzt ergangene den Bestand des Haftbefehls betreffende Haftentscheidung richtet (s. BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 6; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl., § 117 Rn. 8 mwN), bleibt in der Sache ohne Erfolg.

    Nach der Verurteilung hat sich die Straferwartung auf die verhängte Jugendstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten konkretisiert (s. BGH, Beschluss vom 2. November 2016 - StB 35/16, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 29.12.2005 - 2 BvR 2057/05

    Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Untersuchungshaft über

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    Wie dargelegt (s. oben II. 2. b] bb]), sind keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung zu erwarten ist (zu dem Beurteilungsmaßstab s. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255; MüKoStPO/Böhm/Werner, § 112 Rn. 53 mwN).
  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12

    Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    Wie dargelegt (s. oben II. 2. b] bb]), sind keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass eine Aussetzung des Strafrests zur Bewährung zu erwarten ist (zu dem Beurteilungsmaßstab s. BVerfG, Beschlüsse vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05, BVerfGK 7, 140, 161 f.; vom 4. Juni 2012 - 2 BvR 644/12, BVerfGK 19, 428, 435; BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255; MüKoStPO/Böhm/Werner, § 112 Rn. 53 mwN).
  • BGH, 22.10.2012 - StB 12/12

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Fortdauer der

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    b) Der Gesichtspunkt, ob die Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung "hypothetisch" ausgesetzt werden könnte, ist zwar bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung ebenfalls zu berücksichtigen (s. etwa BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 2012 - StB 12/12, NJW 2013, 247 Rn. 17; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255).
  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    Allerdings ist die Vorschrift wegen eines sonst darin geregelten offensichtlichen Verstoßes gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verfassungskonform dahin auszulegen, dass der Erlass eines Haftbefehls nur zulässig ist, wenn Umstände vorliegen, welche die Gefahr begründen, dass ohne die Verhaftung des Beschuldigten die alsbaldige Aufklärung und Ahndung der Tat gefährdet sein könnte (s. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342, 350 f.).
  • BGH, 08.01.2004 - StB 20/03

    Haftbefehl gegen El Motassadeq bleibt bestehen

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    Der dringende Tatverdacht wird in der Regel durch das verurteilende Erkenntnis hinreichend belegt (s. BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN).
  • BGH, 08.05.2014 - 1 StR 726/13

    Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung des Richters mit dem

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    Für ein solches Sichentziehen genügt ein Verhalten, das den Erfolg hat, dass der Fortgang des Strafverfahrens wenigstens vorübergehend durch Aufhebung der Bereitschaft verhindert wird, für Ladungen und Vollstreckungsmaßnahmen zur Verfügung zu stehen (s. BGH, Beschlüsse vom 8. Mai 2014 - 1 StR 726/13, NJW 2014, 2372 Rn. 15; vom 10. August 2017 - AK 33/17, juris Rn. 38; BeckOK StPO/Krauß, 42. Ed., § 112 Rn. 24 mwN).
  • BGH, 23.12.2009 - 1 BJs 26/77

    Verena Becker der Beihilfe zum Mord an Generalbundesanwalt Buback und seinen

    Auszug aus BGH, 20.04.2022 - StB 15/22
    Wenn allerdings nach den Umständen des Einzelfalls gewichtige Gründe gegen jede Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr (§ 112a StPO) sprechen, ist nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit von einem Haftbefehl nach § 112 Abs. 3 StPO abzusehen (zum Ganzen BGH, Beschlüsse vom 23. Dezember 2009 - StB 51/09, BGHR StPO § 112 Abs. 3 Fluchtgefahr 2; vom 29. September 2016 - StB 30/16, NJW 2017, 341 Rn. 12; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 31).
  • BGH, 29.09.2016 - StB 30/16

    Dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

  • BGH, 24.01.2019 - AK 57/18

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • BGH, 10.08.2017 - AK 33/17

    Nichtanzeige einer geplanten Straftat bei von einem schuldlos Handelnden in

  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

  • BGH, 11.01.2018 - StB 33/17

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer ausländischen terroristischen

  • BGH, 28.06.2018 - AK 24/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht wegen Mitgliedschaft in

  • BGH, 22.02.2018 - AK 5/18

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des

  • OLG Hamburg - 3 St 3/18 (anhängig)

    Staatsschutzverfahren wegen mutmaßlicher Unterstützung der Taliban

  • BGH, 03.11.2022 - AK 40/22

    Vermutlich geplante Lauterbach-Entführung - Haftprüfung

    Es sind - auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Verteidiger der Beschuldigten B. und H. mit Schriftsätzen jeweils vom 26. Oktober 2022 - die Haftgründe der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 37 mwN) - der Schwerkriminalität gegeben.
  • BGH, 24.01.2024 - AK 100/23

    Gründung einer und mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Es sind hinsichtlich aller sieben Beschuldigten die Haftgründe der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 112 Rn. 37 mwN) - der Schwerkriminalität gegeben.
  • BGH, 03.05.2023 - AK 19/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monaten (dringender Tatverdacht;

    Es sind die Haftgründe der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO sowie - bei der gebotenen restriktiven Auslegung des § 112 Abs. 3 StPO (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.; vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 112 Rn. 37 mwN) - der Schwerkriminalität gegeben.
  • BGH, 31.01.2024 - AK 1/24

    Dringender Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen

    Nach den vorgenannten Umständen des Einzelfalls ist eine Fluchtgefahr jedenfalls nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342, 349 ff.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 37; vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 17.05.2023 - 1 VR 1.23

    Abschiebungsanordnung in die Republik Irak

    Die den Akten zu entnehmenden Versuche, Zeugen durch Anwendung von Gewalt, Drohungen und Beleidigungen dazu zu bewegen, ihre den Antragsteller und seinen Vater belastenden Aussagen im Ermittlungsverfahren zurückzunehmen (BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22 - , BA Rn. 16; Polizei B., Landeskriminalamt, Bericht vom 18. August 2022, BA VIII Bl. 1716), wie auch die Feststellung des Kammergerichts, der Antragsteller und sein Vater seien willens und ersichtlich in der Lage, selbst aus der Haft heraus Einfluss auf Zeugen auszuüben und solche Zeugen, die bereits sie belastende Aussagen gemacht hätten, unter Druck zu setzen, um eine Änderung dieser Angaben zu erreichen (KG, UA S. 84, 87 bis 95), lassen besorgen, dass es auch dem Antragsteller jederzeit möglich wäre, sich der Unterstützung Dritter zur Realisierung seiner Zwecke zu versichern.

    Unterstützung erfährt der Antragsteller ausweislich des Inhalts der Akten auch durch seine Mutter, die wiederholt Anstrengungen unternommen hat, das gegen ihren Ehemann und den Antragsteller geführte Strafverfahren in deren Sinne zu beeinflussen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22 - , BA Rn. 20; Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24. Januar 2018 - 4 BGs 1/18 - BA S. 4; KG, Beschluss vom 19. Februar 2019 - (1) 3 StE 3/18-4 (3/18) - , BA S. 2; KG, UA S. 75 f., 88 f., 98, 103 und 106) und der vorgeworfen wurde, dem Antragsteller zumindest in einem Fall in der Haft ein Mobiltelefon zugeführt zu haben (LKA B., Vermerk zur Auswertung der Gefangenen-Personalakte, Band 9, vom 25. Januar 2023 , S. 6 und LKA B., Auswertung der Haftdokumentation "SoPart.Doku-Klient.Teil3" vom 25. Januar 2023 , S. 3).

  • BGH, 13.12.2023 - AK 90/23

    Dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord; Fortdauer der Untersuchungshaft

    Insofern kann insbesondere die zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, aber nach den Umständen des Falls doch nicht auszuschließende Flucht- oder Verdunkelungsgefahr genügen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 12 mwN).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Haftgründe der Fluchtgefahr und der

    Das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 11.07.2023 - AK 35/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Nach den vorgenannten Umständen des Einzelfalls ist eine Fluchtgefahr jedenfalls nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Dezember 1965 - 1 BvR 513/65, BVerfGE 19, 342, 349 ff.; s. auch BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2019 - AK 57/18, juris Rn. 30 ff.; vom 9. Juni 2020 - AK 12/20, juris Rn. 37; vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f.).
  • BGH, 09.02.2023 - StB 4/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit:

    Selbst das Erreichen des Termins des § 57 Abs. 1 Nr. 1 StGB hat für sich genommen nicht zur Folge, dass der weitere Vollzug der Untersuchungshaft unverhältnismäßig wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, StV 2022, 634 Rn. 25 mwN).
  • BGH, 21.03.2024 - AK 26/24
    Bei den in § 112 Abs. 3 StPO angeführten Straftaten, zu denen die mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland gehört, kann für die Anordnung der Untersuchungshaft bereits die zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, aber nach den Umständen des Falls doch nicht auszuschließende Fluchtgefahr genügen (zu den rechtlichen Anforderungen s. BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 15/22, juris Rn. 11 f. mwN).
  • BGH, 20.12.2023 - StB 73/23

    Gründung einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Rädelsführer;

  • BGH, 24.01.2024 - StB 2/24

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

  • BGH, 13.07.2023 - AK 21/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 03.11.2022 - StB 49/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr und Verhältnismäßigkeit unter

  • BGH, 24.01.2024 - AK 101/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 103/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 106/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 102/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 104/23
  • BGH, 24.01.2024 - AK 105/23
  • BGH, 12.01.2024 - StB 81/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • BGH, 11.07.2023 - StB 34/23

    Patriotische Union

  • BGH, 19.10.2023 - StB 63/23

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung

  • BGH, 11.07.2023 - AK 46/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 11.01.2024 - AK 99/23

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft; Haftgründe der Fluchtgefahr und

  • BGH, 06.09.2022 - AK 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen dringenden

  • BGH, 13.07.2023 - AK 34/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 22.02.2023 - AK 6/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (Fluchtgefahr; Haftgrund der

  • BGH, 13.07.2023 - AK 22/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 18.05.2022 - StB 18/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 11.07.2023 - AK 25/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 29.11.2023 - AK 84/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • BGH, 13.07.2023 - AK 28/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 24/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 38/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 44/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 23/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 05.10.2022 - StB 41/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (dringender Tatverdacht; Fluchtgefahr;

  • BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
  • BGH, 19.10.2023 - AK 58/23

    Aufrechterhalten des Vollzugs der Untersuchungshaft "wegen derselben Tat" vor dem

  • BGH, 13.07.2023 - AK 45/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 13.07.2023 - AK 47/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 11.07.2023 - AK 26/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 11.07.2023 - AK 42/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 20.09.2022 - StB 39/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Fluchtgefahr; Verhältnismäßigkeit unter

  • BGH, 12.07.2023 - AK 39/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 06.09.2023 - StB 55/23

    Dringender Tatverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer

  • BGH, 12.07.2023 - AK 27/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 40/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 41/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 12.07.2023 - AK 43/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft eines Beschuldigten über sechs Monate hinaus

  • BGH, 15.12.2022 - AK 45/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 04.07.2022 - StB 27/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 23.08.2023 - AK 53/23

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland;

  • BGH, 18.05.2022 - AK 19/22

    Rechtmäßige Fortdauer der Untersuchungshaft

  • BGH, 21.03.2024 - AK 27/24
  • BGH, 06.09.2022 - AK 28/22

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

  • BGH, 29.11.2023 - AK 85/23
  • BGH, 22.02.2023 - AK 8/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (Fluchtgefahr; Haftgrund der

  • BGH, 15.12.2022 - AK 47/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 15.12.2022 - AK 46/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht;

  • BGH, 22.02.2023 - AK 9/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (Fluchtgefahr; Haftgrund der

  • BGH, 22.02.2023 - AK 7/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate (Fluchtgefahr; Haftgrund der

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BGH, 12.07.2022 - StB 15/22 (https://dejure.org/2022,19366)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2022 - StB 15/22 (https://dejure.org/2022,19366)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2022 - StB 15/22 (https://dejure.org/2022,19366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs; Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder erniedrigende Behandlung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs; Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder erniedrigende Behandlung

  • rechtsportal.de

    Antrag auf nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs; Kriegsverbrechen gegen Personen durch schwerwiegend entwürdigende oder erniedrigende Behandlung

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Begründungstiefe der

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - StB 15/22
    Ferner hat der Senat entgegen dem Rügevorbringen das Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit, das durch die Schwere der vom Angeklagten hochwahrscheinlich begangenen (idealkonkurrierenden) Verbrechen geprägt ist, mit dem zunehmenden Gewicht des Freiheitsinteresses des Angeklagten anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe (s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39 ff. mwN; vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18, NJW 2019, 915 Rn. 57 f.; ferner BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210) abgewogen.
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - StB 15/22
    Ferner hat der Senat entgegen dem Rügevorbringen das Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit, das durch die Schwere der vom Angeklagten hochwahrscheinlich begangenen (idealkonkurrierenden) Verbrechen geprägt ist, mit dem zunehmenden Gewicht des Freiheitsinteresses des Angeklagten anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe (s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39 ff. mwN; vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18, NJW 2019, 915 Rn. 57 f.; ferner BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210) abgewogen.
  • BGH, 27.01.2021 - StB 43/20

    Entbindungen von der Schweigepflicht gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - StB 15/22
    Im Übrigen hätte für den Haftgrund gemäß § 112 Abs. 3 StGB, wie in dem angegriffenen Beschluss dargelegt, schon eine zwar nicht mit bestimmten Tatsachen belegbare, aber nach den Umständen doch nicht auszuschließende Fluchtgefahr ausreichend sein können (vgl. auch zum Beweismaß für die die Fluchtgefahr im Sinne des § 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO begründenden tatsächlichen Umstände BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - StB 43 u. 44/18, juris Rn. 37).
  • BGH, 20.04.2022 - StB 16/22

    Notwendige Begründung eines Nichtabhilfebeschlusses bei Haftbeschwerde während

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - StB 15/22
    Ferner hat der Senat entgegen dem Rügevorbringen das Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit, das durch die Schwere der vom Angeklagten hochwahrscheinlich begangenen (idealkonkurrierenden) Verbrechen geprägt ist, mit dem zunehmenden Gewicht des Freiheitsinteresses des Angeklagten anhand der vom Bundesverfassungsgericht entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäbe (s. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 17. Januar 2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 39 ff. mwN; vom 23. Januar 2019 - 2 BvR 2429/18, NJW 2019, 915 Rn. 57 f.; ferner BGH, Beschluss vom 20. April 2022 - StB 16/22, NStZ-RR 2022, 209, 210) abgewogen.
  • BGH, 06.11.2006 - 1 StR 50/06

    Rechtliches Gehör (Anhörungsrüge)

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - StB 15/22
    Der Rechtsbehelf dient nicht dazu, das angefochtene Erkenntnis des Erstgerichts in der Sache nochmals einer umfänglichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. (zu § 356a StPO) BGH, Beschluss vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, juris Rn. 1).
  • BGH, 04.02.2020 - 3 StR 233/19

    Verwerfung der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 12.07.2022 - StB 15/22
    Ein solcher Verfassungsverstoß wäre im Rahmen der Entscheidung nach § 33a StPO bereits - jedenfalls ohne Hinzutreten einer Gehörsverletzung - unbeachtlich (vgl. (zu § 356a StPO) BGH, Beschluss vom 4. Februar 2020 - 3 StR 233/19, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 10/23

    Verwerfung der Gehörsrüge

    Der Rechtsbehelf dient nicht dazu, das angefochtene Erkenntnis des Erstgerichts in der Sache nochmals einer umfänglichen Überprüfung zu unterziehen (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2022 - StB 15/22, juris Rn. 5 mwN; vgl. (zu § 356a StPO) BGH, Beschlüsse vom 4. Februar 2020 - 3 StR 233/19, juris Rn. 4 mwN; vom 6. November 2006 - 1 StR 50/06, juris Rn. 1).
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